Allgemeine Geschäfts- und Aufführungsbedingungen/Kosten

Formular Anmeldung von Aufführungen

Allgemeine Geschäfts- und Aufführungsbedingungen für den Vertrieb von Theaterstücken

Urheberrecht

Vervielfältigungen, Kopien jeglicher Art, Abschreiben oder sonstige Vervielfältigungen von Manuskripten, auch einzelnen Textabschnitten, verstoßen gegen das Urheberrecht und werden straf- oder zivilrechtlich verfolgt. Ebenso ist es nicht gestattet, das erworbene Stück an andere Theatergruppen weiterzugeben oder zu veräußern. Das Recht zur Aufführung der Stücke erteilt, sofern diese nicht von einem anderen Verlag vertrieben werden, ausschließlich

Buchverlag Rahm, Hauptstraße 44, 67737 Olsbrücken

Das gilt auch für Schulveranstaltungen, private Aufführungen, Veranstaltungen in Clubs, Altenheimen, Krankenhäuser und Aufführungen ohne Einnahmen. Gewerbliche Aufführungen von professionellen Bühnen sind nur nach Absprache mit dem Verlag möglich. In diesem Fall tritt ein gesonderter Vertrag in Kraft. Sämtliche Rechte der Verfilmung, Funk- und Fernsehsendung werden ausschließlich vom Verlag vergeben. Semiprofessionelle Videoaufzeichnungen von Videoclubs oder Hobbyfilmclubs von Aufführungen der im Buchverlag Rahm vertriebenen Stücke sind nur mit Namensnennung des Autors und nach vorheriger Absprache mit dem Verlag gestattet.

Ansichtsexemplar

Ansichtsexemplare erhalten Sie kostenlos. Die Stücke werden in gedruckter und gehefteter Form verschickt und müssen nicht zurückgeschickt werden.

Mindestgebühr

Für jedes Stück wird eine Mindestgebühr erhoben. Diese richtet sich nach der Spiellänge des Stückes und beträgt

bis 20 Minuten        15,- €

21 bis 60 Minuten    25,- €

ab 61 Minuten         45,- €.

Als Maß für die Spielzeit gilt die Anzahl der Textseiten (1 Seite pro Minute). Der Versand der gedruckten und gehefteten Stücke erfolgt als Großbrief oder Päckchen. Die hierfür anfallenden Portogebühren werden zusätzlich berechnet.

In der Gebühr bereits enthalten ist die Aufführungsgebühr. Weitere Kosten fallen mit der Einmalzahlung nicht an.

Anmeldung eines Stückes

Wird ein Stück gespielt, so erfolgt bis spätestens vier Wochen vor dem Premierendatum eine Meldung an den Verlag mit genauem Datum, Uhrzeit und Spielort (Formular „Anmeldung von Veranstaltungen“).

Nicht genehmigte Aufführungen

Wird eine Aufführung vom Veranstalter nicht gemeldet oder vom Verlag nicht genehmigt und dennoch aufgeführt, wird das Dreifache der Mindestgebühr für dieses Stück fällig. Eine weitere Aufführung wird dennoch nicht gestattet.

Nichtaufführungen

Wird das Stück nicht aufgeführt, so ist der Verlag davon in Kenntnis zu setzen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht.

Eigentumsvorbehalt

Die Texthefte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verlages. Kommt der Besteller einer pünktlichen Zahlung nicht nach, werden Mahngebühren erhoben.

Versand

Der Versand der Texte erfolgt auf Risiko des Bestellers.

Bearbeitung der Texte

Es ist gestattet, die vorhandenen Texte auf die Gegebenheiten der jeweiligen Bühne anzupassen ohne jedoch den Sinn des Stückes zu entstellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass geänderte Passagen keine fremdenfeindlichen, rechtsradikalen, diskriminierenden oder in sonstiger Weise das Ansehen von Personen und Personengruppen schädigenden Äußerungen enthalten dürfen.

Sonstiges

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Aufführungsbedingungen gelten ausschließlich für den Vertrieb von Theaterstücken, nicht aber für Filmdrehbücher.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Kaiserslautern.

Olsbrücken, 31. März 2009

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